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Arbeitsrecht – Das sollten Sie als IT-Manager über Corona Kurzarbeit, Remote Office und Betriebsrat wissen

by Fernando Ducoing

Erwin Fuchs ist Wiener Wirtschaftsanwalt mit Schwerpunkt auf Arbeits- und IT-Recht. Beim Digital CIO ThinkTank berichten CIOs darüber, wie sie mit den aktuellen Herausforderungen rund um die Coronakrise umgehen. Im Vorfeld wollten wir von Erwin wissen, welche Rechtsfragen seine Kunden gerade rund um Kurzarbeit, Arbeitsrecht und das mobile Arbeiten haben.

  • Mit welchen Rechtsfragen sollte man sich als IT-Chef befassen?
  • Wieviel Arbeits- bzw. IT-Recht muss ein CIO beherrschen?
  • Corona Virus Outbreak und rasche Lösungen für Remote Office

It-Recht und ArbeitsrechtWelche Themen beschäftigen denn einen Wirtschaftsanwalt in Zeiten von Coronakrise und Lockdown?

Für meine KMUs und jene Mandanten, die während der Krise (nahezu) nicht weiterarbeiten konnten, durfte ich mithelfen zu entscheiden, ob tatsächlich für jede Abteilung Kurzarbeit Sinn macht oder doch der schwere Schritt in Richtung temporäre Beendigung der Dienstverhältnisse gegangen werden musste. Es bringt schließlich wenig, Arbeitsplätze für die Dauer der Kurzarbeit zu halten, wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens am Ende der Behaltefrist voraussichtlich nicht bessert.

 

Für meine Industriemandanten und große Arbeitskräfteüberlasser gab es eigentlich nur einen einzigen Beratungsbedarf: Kurzarbeit. Diese wurde maßgeschneidert und möglichst flexibel eingeführt.
Als Spezialist im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung durfte ich auch Krankenanstalten bei der Planung des flexiblen Einsatzes von Ärzten und medizinischem Personal begleiten. Hier hat es mich sehr gefreut, einen Beitrag leisten zu dürfen.

Schließlich wurde just während der Coronakrise bei einem nunmehr neuen Mandanten erstmalig ein Betriebsrat gegründet. Für mich war und ist es hocherfreulich, einmal gleich von Beginn an in die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat involviert zu werden. Üblicherweise werde ich erst hinzugezogen, wenn bereits Spannungen bestehen. Bereits ab der Konstituierung des Betriebsrats im Boot sein, macht jedoch gehörig Sinn. So können Fehler von Anfang an vermieden werden.

Mit welchen Rechtsfragen sollte man sich als IT-Chef den überhaupt befassen?

Das hängt sicherlich von der Größe des Unternehmens, der Managementebene des CIO und der zugeordneten Personalverantwortung ab.

Sobald mit der Position des IT-Chef auch eine rechtliche Vertretungsbefugnis nach außen verbunden ist – sei es als Prokurist oder als Geschäftsführer – wäre die eigene Verantwortung zumindest nach gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu klären. Ich berate immer wieder Neogeschäftsführer, die ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten nicht im Detail kennen. Das könnte ein böses Erwachen bedeuten.

Der IT-Chef hingegen, der ohne Außenvertretung beschäftigt ist, sollte sich zumindest mit allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragestellungen (mehr dazu unterhalb) sowie Datenschutz und AN-Haftung im Innenverhältnis beschäftigen. Auch AN haften ihrem AG im Schadensfalle. Das wird oft übersehen.

Wieviel Arbeitsrecht muss ein CIO beherrschen? Worauf sollte man besonders achten?

Der CIO, der gleichzeitig für seine Abteilung oder sogar einen gesamten Bereich Personalverantwortung trägt, sollte auch Kenntnisse zur Einbindung des Betriebsrats haben. Jede Form der Umstrukturierung (und hier sehe ich derzeit schon die ersten Pläne dazu) wird intensive arbeitsrechtliche Vorbereitung benötigen. Hier hilft es bereits früh und idealiter vor der Planung zu wissen, welche Schritte nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sind und wo eine reine Mitteilung an die AN-Vertretung ausreicht.

Der IT-Leiter hingegen, der eher projektbezogen mit einer kleineren Mannschaft arbeitet, sollte zumindest ein Grundwissen im Bereich Arbeitszeit und Arbeitsruhe haben. Ich sehe hier viele vermeidbare Fehler, die teuer werden können. Weiters ist es gerade bei Einsatz von Freelancern wichtig, selbstständige und unselbstständige Arbeiten unterscheiden zu können. Auch hier sehe ich in der Praxis Optimierungsbedarf.

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Der Corona Virus Outbreak hat viele Unternehmen dazu gezwungen, rasch Lösungen für Remote Office zu implementieren. Inwieweit ist denn dabei arbeitsrechtlich alles richtig gemacht worden?

Einige Unternehmen wurden wirklich überrascht. Offensichtlich wurden AN einfach ohne Regelungen ins Remote Office geschickt. Das ist ein sehr sportlicher Ansatz, den man natürlich wählen kann, nur könnte dies zu einigen Rechtsstreiten führen. Wobei hier der Rechtsstreit mit dem AN, z.B. zur Abgeltung seiner zusätzlichen Aufwendungen zuhause, noch harmlos erscheint. Wirklich spannend wird es, wenn die Versetzung ins Remote Office nicht arbeitsrechtlich gedeckt war und der AN widersprochen bzw. seine Arbeit verweigert hat. Ich gehe davon aus, dass wir hier einige gerichtliche Auseinandersetzungen sehen werden, die zwar akademisch interessant, aber betrieblich teuer werden.

Viele IT-Abteilungen sind auch von Kurzarbeit betroffen. Mit welchen rechtlichen oder organisatorischen Fragen sollte sich der IT-Chef diesbezüglich befassen?

Grundsätzlich sollte vor der Kurzarbeit der Abbau von Urlaubsguthaben vergangener Jahre samt Zeitguthaben ermöglicht werden. Hier muss ein ernstliches Bemühen arbeitgeberseitig nachgewiesen werden. Eine Aufgabe, die der IT-Chef gemeinsam mit der HR-Abteilung übernehmen könnte.

Für die Dauer der Kurzarbeit selbst empfiehlt sich ein besonders flexibles Arbeitszeitmodell. Falls dieses noch nicht etabliert wurde, kann der IT-Chef hier seine Vorstellungen hineinverhandeln bzw. je nach Managementebene diese auch umsetzen.

Der IT-Chef mit Personalverantwortung sollte weiters möglichst frühzeitig abschätzen, ob der Beschäftigtenstand während der Kurzarbeit tatsächlich gehalten werden kann. Falls hier Zweifel entstehen, können die Optionen, die Mitarbeiterzahl trotz Kurzarbeit zu reduzieren, geklärt werden. Oft hilft es dies bereits vor Beginn eines neuen Projektes zu klären und nicht erst mittendrin. Frei nach dem alten Motto: Better safe than sorry. Dies gilt im Arbeitsrecht derzeit mehr denn je.

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