OUT NOW im #ConfareBlog mit Irene Binder:
Haftungsrisiko in der IT: IT braucht eine kompetente Compliance-Organisation!
Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.”
(ein Molière zugeschriebenes Zitat)
Im Confare Seminar „IT-Recht für CIOs: Senken des Haftungsrisikos durch Compliance“ gibt Rechtsanwältin Irene Binder CIOs und IT-ManagerInnen praxisnah einen Überblick über Haftungsfragen und wie man damit richtig umgeht. Im Confare Blog beschreibt Irene die aktuelle Haftungssituation für ManagerInnen in der IT.
Näheres zum Aufbau einer Compliance Organisation finden Sie im Teil 2 dieses Blogbeitrags.
Das Landgericht München hat in einem viel beachteten Urteil (LG München I, 10. 12. 2013 – 5 HK O 1387/10) entschieden, dass der Vorstand eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance – Organisation einzurichten hat. Ein Ex-Siemens-Vorstand wurde wegen eines Verstoßes gegen diese Pflicht zur Leistung von Schadenersatz an Siemens in Höhe von 15 Millionen Euro verurteilt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es nicht nur Pflicht des Vorstandes sei, selbst keine Gesetzesverstöße zu begehen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine derartigen Gesetzesverletzungen stattfinden.
Sollten Sie sich jetzt denken, na gut das ist Deutschland und nicht Österreich, möchte ich darauf hinweisen, dass die relevanten Gesetzesstellen in beiden Ländern vergleichbar sind und sich Österreich gerne am deutschen Gesellschaftsrecht orientiert.
Oder Sie denken, na gut das betrifft nur den Vorstand oder Geschäftsführer des Unternehmens, möchte ich Folgendes anmerken: jene Manager, die mit der selbständigen Führung größerer oder bedeutungsvoller Unternehmensbereiche betraut sind, sind in Bezug auf ihre Haftung dem Unternehmen gegenüber gleich wie Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer zu behandeln. Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings darin, dass Geschäftsführer bzw. Vorstände als gesellschaftsrechtliche Organe der Gesellschaft gegenüber dem Unternehmen unbeschränkt haften und für (angestellte) Manager das Haftungsprivileg nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) gilt. Hier gilt ein Mäßigungsrecht des Gerichtes bei fahrlässigem Verhalten.
Auch wenn das Urteil damals In Deutschland und Österreich kritisiert wurde, zeigt es deutlich, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Haftung eines Managers gegenüber dem Unternehmen und Non-Compliance besteht. Im Umkehrschluss ergibt sich eine Senkung des Haftungsrisikos durch Compliance.
Fazit: Nicht nur das Unternehmen selbst profitiert von Compliance und der Einrichtung einer Compliance-Organisation, sondern auch der verantwortliche Manager.
Kompakt an einem Seminartag erhalten Sie das nötige Rüstzeug für eine rechtssichere IT. Klären Sie Ihre persönlichen Fragen mit Rechtsanwältin Irene Binder. Dieses Seminar bringt Sie weiter!
Der nächste Termin für das Seminar
IT-Recht
Vertiefende Informationen zur Rolle des CIOs in einer Compliance-Organisation und den Red Flags für Ihre Key-Themen erhalten Sie im Seminar IT-Recht für CIOs: Senken des Haftungsrisikos durch Compliance am 14. September 2023.
Näheres zum Aufbau einer Compliance Organisation finden Sie im Teil 2 dieses Blogbeitrags.
Anmeldung
Kosten:
Teilnahmegebühr beträgt 1.199, -€ (exkl. MwSt.). Seminarunterlagen sind in der Gebühr enthalten.
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