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Persönliches Haftungsrisiko des CIOs bzw. Abteilungsleiters IT – Senken durch Compliance-Maßnahmen

by Yara El-Sabagh

Seminar: Hybrid

Persönliches Haftungsrisiko des CIOs bzw. Abteilungsleiter IT – Senken durch Compliance-Maßnahmen

IT-Recht: Haftung, Compliance und Governance für CIOs und IT-Manager

Location: Wien oder online

5. Juni 2024
9 – 17 Uhr

IT-Recht als Frontalvortrag? Lieber nicht! Im Dialog mit Irene Binder, Moderatorin Hirsa Navid und den Teilnehmern entstehen konkrete Lösungsansätze für Ihre tatsächlichen Anforderungen. Umsetzbarkeit und nachhaltiges Lernen stehen im Vordergrund.

Persönliches Haftungsrisiko des CIOs bzw. des Abteilungsleiters IT

  • Wann besteht eigentlich ein persönliches Haftungsrisiko des CIOs bzw. des Abteilungsleiters IT? In welchem Ausmaß?
  • Wie wird eine persönliche Haftung rechtlich geprüft?

Senken des persönlichen Haftungsrisikos durch Compliance-Organisation

  • Was ist eine Compliance-Organisation?
  • Judikaturbeispiele: Schadenersatzforderungen als Folge einer mangelhaften Compliance-Organisation
  • Welche Compliance-Maßnahmen reduzieren das persönliche Haftungsrisiko?

Die Red Flags für Ihre Key-Themen

Irene Binder_web

Der Schlüssel zum Senken des persönlichen Haftungsrisikos eines CIOs bzw Abteilungsleiters IT  liegt in einem bewussten Vorgehen in der Praxis anhand von Compliance-Maßnahmen. Dabei darf ein pragmatischer Ansatz nicht verloren gehen.

Ihre Seminar-Leiterin Dr. Irene Binder, Rechtsanwältin für IT-Recht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und Legal Outsourcing.

Der nächste Termin für das Seminar

Persönliches Haftungsrisiko des CIOs bzw. Abteilungsleiter IT – Senken durch Compliance-Maßnahmen

 

Themen, die für jede Unternehmens-IT und den CIO bzw. Abteilungsleiter IT wichtig sind:

Im Seminar konzentrieren wir uns auf die IT-relevanten Themen im daily business, beschäftigen uns mit den jeweils größten Haftungsrisiken und praktikablen Compliance-Maßnahmen, um das persönliche Haftungsrisiko zu senken, wie:

IT-Recht

Cloud Services & XaaS: Was bedeutet es, dass Cloud Services Verträge zivilrechtlich als Mietvertrag qualifiziert werden? Warum ist der SLA so wichtig?? Warum sollte man sich bereits vor Vertragsabschluss überlegen, was bei Vertragsende passiert? Welche datenschutzrechtliche Rollenverteilung gilt? Welche Informationen zum Datenschutz sind vor Vertragsabschluss einzuholen? Werden die Daten wirklich ausschließlich in Rechenzentren in der EU verarbeitet? Bei diesem Thema hat sich die Erstellung eines Legal Handbooks samt Checkliste bewährt!

KI, ChatGPT & Co: Worauf gilt es bei der Verwendung von KI-Systemen zu achten? Kann ein Unternehmen die Ergebnisse ohne Bedenken verwenden? Wer haftet bei falschen Ergebnissen? Können maschinelle Algorithmen Urheberrechte begründen? Und können sie Urheberrechte verletzen? Was bringt die von der EU geplante Regulierung von Systemen Künstlicher Intelligenz ? Bei diesem Thema hat sich das Erstellen einer internen Richtlinie und das Durchführen eines Assessments vor dem Einsatz eines KI-Systems bewährt!

IT-Recht

IT-Vertragsmanagement – Die technische Kompatibilität der fraglichen Anwendungen wurde wohl geprüft – aber wurde auch geprüft, ob die Verträge untereinander kompatibel sind? Wie sieht es mit den Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten etc aus? Hier hat sich als Compliance-Maßnahme das Erstellen einer „Vertragslandkarte“ bewährt!

IT-Recht

Open Source Software– der größte Irrtum: Open Source Software ist gratis und der Einsatz daher mit keinen Pflichten verbunden. Was können die Folgen einer Verletzung der OSS-Lizenzen sein? Hier hat sich unter anderem das Erstellen einer Black/White List und einer Checkliste bewährt!

Wenn die Unternehmen von Seminar-Teilnehmer:innen in den Anwendungsbereich fallen: Cybersicherheit – Die neue EU-Richtlinie mit der Bezeichnung “NIS 2” ist am 16.1.2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wurde erweitert – wer sind die Adressaten und welche Auflagen gelten? Worauf ist zu achten?

IT-Recht

Data Governance & Datenschutz: Stützen die Verträge die strategischen Überlegungen zur Data Governance? Welche Informationen sind vor Vertragsabschluss einzuholen? Liegen wirklich alle Daten in Rechenzentren in der EU? Kommt der Cloud Act zur Anwendung?

Termin

Kompakt an einem Seminartag erhalten Sie das nötige Rüstzeug für eine rechtssichere IT. Klären Sie Ihre persönlichen Fragen mit Rechtsanwältin Irene Binder. Dieses Seminar bringt Sie weiter!

Der nächste Termin für das Seminar – Hybrid: vor Ort oder online
IT-Recht: 5. Juni 2024

Anmeldung

Kosten:

Teilnahmegebühr beträgt 1.199, -€ (exkl. MwSt.). Seminarunterlagen sind in der Gebühr enthalten.

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